Aufsichtspflicht

Solange Kinder unter sieben Jahre alt sind, sind sie für Schäden, die sie einer Sache, einer dritten Person oder sich selbst zufügen nicht verantwortlich. Wer als Tagesmutter/-vater arbeitet, übernimmt für den Betreuungszeitraum die Aufsichtspflicht.
Das bedeutet, dass ein/e Tagesmutter/-vater dafür Sorge zu tragen hat, dass den Kindern kein körperlicher Schaden zugefügt wird, als auch, dass die Kinder keinen anderen Personen oder Gegenständen einen Schaden zufügen.

Da die Aufsichtspflicht eine rechtlich geregelte Verantwortung ist, kann eine Tagespflegeperson, die die Aufsichtspflicht verletzt, für einen Schaden verantwortlich gemacht werden (siehe auch Haftpflichtversicherung).

Landkreis Bad Dükheim
 
 

Das Programm wird vom Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) und dem Europäischen Sozialfonds der Europäischen Union gefördert.

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Europäischer Sozialfonds für Deutschland
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Frühe Chancen