Solange Kinder unter sieben Jahre alt sind, sind sie für Schäden, die
sie einer Sache, einer dritten Person oder sich selbst zufügen nicht
verantwortlich. Wer als Tagesmutter/-vater arbeitet, übernimmt für den
Betreuungszeitraum die Aufsichtspflicht.
Das bedeutet, dass ein/e
Tagesmutter/-vater dafür Sorge zu tragen hat, dass den Kindern kein
körperlicher Schaden zugefügt wird, als auch, dass die Kinder keinen
anderen Personen oder Gegenständen einen Schaden zufügen.
Da die Aufsichtspflicht eine rechtlich geregelte Verantwortung ist, kann eine Tagespflegeperson, die die Aufsichtspflicht verletzt, für einen Schaden verantwortlich gemacht werden (siehe auch Haftpflichtversicherung).