Soziale Absicherung und Versicherung

Krankenversicherung

Seit dem 01. Januar 2009 besteht in Deutschland für jeden Bürger/jede Bürgerin die Pflicht in einer gesetzlichen oder privaten Krankenversicherung Mitglied zu sein.Da die Arbeit als Tagesmutter/-Vater eine „selbstständige Tätigkeit im Nebenerwerb“ ist, muss die tätige Person selbst für eine Krankenversicherung sorgen.

Für selbstständige Tagesmütter/-Väter, die die Kindertagespflege nur in einem geringen Umfang ausüben, können gegebenenfalls in der Familienversicherung der gesetzlichen Krankenversicherung mitversichert sein.  Tagesmütter/-Väter, die nicht verheiratet sind oder deren Einkommen über den festgelegten Grenzen liegt, müssen sich freiwillig gesetzlich oder privat versichern.

Kindertagespflegepersonen können auch durch eine private Krankenkasse versichert sein. Ehepartner von Beihilfeberechtigten (z.B. Beamte) können unter bestimmten Umständen ebenfalls beihilfeberechtigt sein.

Setzen Sie sich in jedem Fall mit Ihrer Krankenkasse in Verbindung und klären Sie Ihre persönlichen Fragen zur Krankenversicherung.

Ausführliche Informationen hat der GKV-Spitzenverband herausgegeben.

Pflegeversicherung

Tagesmütter/-Väter, die über ihren Ehepartner in der Familienversicherung beitragsfrei mitversichert sind, haben auch keine Pflegeversicherungsbeiträge zu leisten. Wer jedoch freiwillig gesetzlich oder privat krankenversichert ist, muss auch Beiträge zur Pflegeversicherung zahlen.

Rentenversicherung

Im Bereich der Altersvorsorge gilt ähnliches. Tagesmütter/-Väter unterliegen der gesetzlichen Rentenversicherungspflicht, wenn ihre monatlichen Einnahmen nach Abzug der Betriebsausgabenpauschale einen Betrag von 400,00 € übersteigen. Wenn Tagesmütter/-Väter der Versicherungspflicht unterliegen, müssen sie sich binnen drei Monaten  bei der Deutschen Rentenversicherung melden.

Dabei gibt es drei Wege zur Festlegung des Rentenversicherungsbeitrages:

  • Einkommensabhängiger Betrag
  • Einkommensunabhängiger Betrag- sogenannter Regelbeitrag
  • Einkommensunabhängiger hälftiger Betrag-hälftiger Regelbeitrag

Weitere Informationen dazu erhalten Sie bei der Deutschen Rentenversicherung.
Die Beiträge zur Kranken-, Pflege- und Rentenversicherung werden von uns zur Hälfte erstattet, sofern Sie als Tagesmutter/-Vater ein durch das Jugendamt gefördertes Kind betreuen.

Unfallversicherung  

Da Tagesmütter/-väter als selbstständig Tätige gelten, unterliegen Sie der gesetzlichen Unfallversicherungspflicht. Durch die Unfallversicherung ist die Tagesmutter bzw. der Tagesvater vor den Folgen bei Arbeitsunfällen und Berufskrankheiten geschützt. Ebenso sind Unfälle bei Fahrten im Rahmen der Tätigkeit abgesichert. Zuständig ist hier die Berufsgenossenschaft für Gesundheitsdienst und Wohlfahrtspflege. Die Kosten der Unfallversicherung übernehmen wir als zuständiges Jugendamt, falls Sie von uns als Kindertagespflegeperson gefördert werden.  

Haftpflichtversicherung

Die Tagesmutter bzw. der Tagesvater haben während der Betreuungszeit die Aufsichtspflicht über das minderjährige Kind (vgl. § 823 BGB). Erleidet das Kind einen Unfall oder verursacht einen Schaden, weil die Tagespflegeperson ihre Aufsichtspflicht verletzt hat, haftet sie für den entstandenen Schaden. Aus diesem Grund ist es sinnvoll eine Berufshaftpflichtversicherung abzuschließen, da eine private Haftpflichtversicherung in diesem Falle nicht ausreicht.

Arbeitslosenversicherung

Da es sich hier um eine selbstständige Tätigkeit handelt, sind Tagesmütter/-Väter nicht in der Arbeitslosenversicherung pflichtversichert. Allerdings gibt es unter bestimmten Voraussetzungen die Möglichkeit, einen Antrag auf freiwillige Weiterversicherung zu stellen. Dieser muss innerhalb eines Monats nach Aufnahme der Tätigkeit als Tagesmutter/-Vater bei der zuständigen Agentur für Arbeit gestellt werden.

Landkreis Bad Dükheim
 
 

Das Programm wird vom Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) und dem Europäischen Sozialfonds der Europäischen Union gefördert.

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Europäischer Sozialfonds für Deutschland
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