Sprechen Sie mit Ihrer Familie über Ihren Plan und beziehen Sie alle Familienmitglieder in die Entscheidung mit ein.
Haben Sie sich für die Arbeit als Tagesmutter/-vater entschieden,
benötigen Sie für die Ausübung dieser Tätigkeit eine Pflegeerlaubnis. Die Pflegeerlaubnis beantragen Sie gleichzeitig mit dem einreichen Ihres Bewerbungsbogens.
Der Gesetzgeber beschreibt im SGB VIII § 43, unter welchen Bedingungen
eine Pflegeerlaubnis erforderlich ist.
Ein wichtiger Bestandteil ist die Qualifikation zur Kindertagespflegeperson. Für alle Bewerber die keine pädagogische Vorbildung haben, ist der Qualifikationskurs zwingend. Bei Bewerbern mit pädagogischer Vorbildung empfehlen wir, den Kurs zu besuchen.
Kinder betreuen möchte.
Diese Erlaubnis berechtigt die/den Tagesmutter/-vater zur Betreuung von maximal fünf fremden Kindern gleichzeitig.
Die Pflegerlaubnis ist auf fünf Jahre befristet.
Die Pflegerlaubnis kann auch für weniger Kinder erteilt werden.