Bis zum Sommer 2013 war die Betreuung von Kindern in Kindertagespflege nur im Haushalt der Tagespflegeperson oder im Haushalt der Eltern des Kindes /der Kinder möglich. Seit Juni 2013 darf aufgrund einer veränderten Gesetzeslage die Kindertagespflege nun auch in „anderen geeigneten Räumen“ durchgeführt werden.
Das Programm wird vom Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen
und Jugend (BMFSFJ) und dem Europäischen Sozialfonds der Europäischen
Union gefördert.