Die Kindertagespflege ist, ebenso wie die Betreuung in einer Kindertageseinrichtung, ein Angebot der Jugendhilfe nach § 23 SGB VIII. Viele Eltern und Alleinerziehende sind auf eine flexible und individuelle Kinderbetreuung angewiesen.
In der Kindertagespflege lassen sich die Betreuungszeiten ganz nach Wunsch vereinbaren. So übernehmen Tagesmütter/-väter die Betreuung eines oder mehrerer Kinder für einige Stunden bis hin zu einem ganzen Tag - nur an einzelnen Tagen in der Woche oder auch die ganze Woche. Sogar Betreuungen über Nacht oder an Wochenenden werden angeboten. Zumeist werden die Kinder im Haushalt der Tagespflegemutter betreut. Es können jedoch auch Tagespflegemütter zu Ihnen nach Hause kommen und die Kinder in ihrem gewohnten Umfeld betreuen. Welche Art der Betreuung für Sie die Richtige ist, können Sie im persönlichen Gespräch mit Tagespflegemüttern oder auch der Fachberatung für Kindertagespflege im Kreisjugendamt herausfinden.
In erster Linie richtet sich Kindertagespflege an Kinder in der Altersgruppe von 0-3 Jahren und stellt eine wertvolle Alternative oder Ergänzung zum Betreuungsangebot in Kindertageseinrichtungen dar. Die Kindertagespflege möchte Eltern und ihren Kindern eine familiennahe und individuelle Betreuung anbieten. Ihre Kinder machen erste soziale Erfahrungen in kleinen, überschaubaren Gruppen, denn Tagesmütter/-väter dürfen nicht mehr als 5 fremde Kinder gleichzeitig betreuen.
Kindertagespflege kann auch für Kinder anderer Alterstufen in Betracht kommen, z.B. als ergänzendes Angebot in Kindertagesstätten oder dem Hort.