Fordern Sie zunächst beim Jugendamt ein Formular „Bewerbung als Tagespflegeperson und Antrag auf Pflegeerlaubnis nach § 43 SGB VIII“
an.
Alternativ können Sie auch den im Download Bereich zur Verfügung
gestellten Bogen herunterladen. Füllen Sie den Bogen bitte
handschriftlich aus und senden ihn zurück.) mehr...
Um die Tätigkeit einer Tagesmutter oder eines Tagesvaters ausüben zu
können, werden häufig Gegenstände gebraucht, die in den Haushalten der
Tagespflegeeltern nicht zur Verfügung stehen. mehr...
Wer in der Kindertagespflege tätig sein möchte, muss einige persönliche Voraussetzungen erfüllen. mehr...
Wenn Sie in Betracht ziehen, eine Tätigkeit als Tagesmutter/-vater
aufzunehmen, sollten Sie überlegen, ob die Betreuung von fremden Kindern
das ist, was Sie sich über mehrere Stunden am Tag vorstellen können. mehr...
Seit dem 01. Januar 2009 besteht in Deutschland für jeden Bürger/jede
Bürgerin die Pflicht in einer gesetzlichen oder privaten
Krankenversicherung Mitglied zu sein.
Da die Arbeit als
Tagesmutter/-Vater eine „selbstständige Tätigkeit im Nebenerwerb“ ist,
muss die tätige Person selbst für eine Krankenversicherung sorgen. mehr...
Nach § 1631 Abs. 2 BGB hat jedes Kind ein Recht auf gewaltfreie
Erziehung, körperliche Bestrafungen, seelische Verletzungen und andere
entwürdigende Maßnahmen sind unzulässig.
Aus dieser Gesetzesformulierung
entsteht für die Erwachsenen unmissverständlich der Auftrag, den
Kindern mit dem nötigen Respekt zu begegnen. mehr...
Solange Kinder unter sieben Jahre alt sind, sind sie für Schäden, die
sie einer Sache, einer dritten Person oder sich selbst zufügen nicht
verantwortlich.
Wer als Tagesmutter/-vater arbeitet, übernimmt für den
Betreuungszeitraum die Aufsichtspflicht. mehr...
Die Kindertagespflegemutter/der Kindertagespflegevater erhalten für die Betreuung der Kinder eine laufende Geldleistung. Diese zahlt im Landkreis Bad Dürkheim ausschließlich das Jugendamt an die Tagespflegeperson.
Die laufende Geldleistung ist in der Satzung des Landkreises Bad Dürkheim zur Kindertagespflege geregelt. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte der Satzung zur Kindertagespflege.
Wichtig! Sämtliche Einnahmen, die Sie aus ihrer selbständigen Tätigkeit als Tagespflegeperson erlangen sind nach §18 EStG einkommenssteuerpflichtig. Ob Sie Einkommenssteuervorauszahlungen leisten müssen, ist immer vom Einzelfall abhängig. Ab wann eine steuerliche Belastung durch die Einnahmen als Tagesmutter/-Vater entsteht, hängt von den weiteren persönlichen Verhältnissen der Tagespflegeperson und deren Ehepartner ab. Ausnahme: Ihre Einnahmen liegen unter 520,00 (Minijob) Euro im Monat.