Infos für Tageseltern

Was müssen Sie tun

Fordern Sie zunächst beim Jugendamt ein Formular „Bewerbung als Tagespflegeperson und Antrag auf Pflegeerlaubnis nach § 43 SGB VIII“ an.

Alternativ können Sie auch den im Download Bereich zur Verfügung gestellten Bogen herunterladen. Füllen Sie den Bogen bitte handschriftlich aus und senden ihn zurück.) mehr...

Gerätepool

Um die Tätigkeit einer Tagesmutter oder eines Tagesvaters ausüben zu können, werden häufig Gegenstände gebraucht, die in den Haushalten der Tagespflegeeltern nicht zur Verfügung stehen. mehr...

Voraussetzungen zur Kindertagespflege

Wer in der Kindertagespflege tätig sein möchte, muss einige persönliche Voraussetzungen erfüllen. mehr...

Wie werden Sie Tagesmutter/-Vater

Wenn Sie in Betracht ziehen, eine Tätigkeit als Tagesmutter/-vater aufzunehmen, sollten Sie überlegen, ob die Betreuung von fremden Kindern das ist, was Sie sich über mehrere Stunden am Tag vorstellen können. mehr...

Soziale Absicherung und Versicherung

Seit dem 01. Januar 2009 besteht in Deutschland für jeden Bürger/jede Bürgerin die Pflicht in einer gesetzlichen oder privaten Krankenversicherung Mitglied zu sein.

Da die Arbeit als Tagesmutter/-Vater eine „selbstständige Tätigkeit im Nebenerwerb“ ist, muss die tätige Person selbst für eine Krankenversicherung sorgen. mehr...

Kindesschutz

Nach § 1631 Abs. 2 BGB hat jedes Kind ein Recht auf gewaltfreie Erziehung, körperliche Bestrafungen, seelische Verletzungen und andere entwürdigende Maßnahmen sind unzulässig.

Aus dieser Gesetzesformulierung entsteht für die Erwachsenen unmissverständlich der Auftrag, den Kindern mit dem nötigen Respekt zu begegnen. mehr...

Aufsichtspflicht

Solange Kinder unter sieben Jahre alt sind, sind sie für Schäden, die sie einer Sache, einer dritten Person oder sich selbst zufügen nicht verantwortlich.

Wer als Tagesmutter/-vater arbeitet, übernimmt für den Betreuungszeitraum die Aufsichtspflicht. mehr...

Verdienst in der Kindertagespflege

Die Kindertagespflegemutter/der Kindertagespflegevater erhalten für die Betreuung der Kinder eine laufende Geldleistung. Diese zahlt im Landkreis Bad Dürkheim ausschließlich das Jugendamt an die Tagespflegeperson.

Die laufende Geldleistung ist in der Satzung des Landkreises Bad Dürkheim zur Kindertagespflege geregelt. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte der Satzung zur Kindertagespflege.

Wichtig! Sämtliche Einnahmen, die Sie aus ihrer selbständigen Tätigkeit als Tagespflegeperson erlangen sind nach §18 EStG einkommenssteuerpflichtig. Ob Sie Einkommenssteuervorauszahlungen leisten müssen, ist immer vom Einzelfall abhängig. Ab wann eine steuerliche Belastung durch die Einnahmen als Tagesmutter/-Vater entsteht, hängt von den weiteren persönlichen Verhältnissen der Tagespflegeperson und deren Ehepartner ab. Ausnahme: Ihre Einnahmen liegen unter 520,00 (Minijob) Euro im Monat.

Landkreis Bad Dükheim
 
 

Das Programm wird vom Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) und dem Europäischen Sozialfonds der Europäischen Union gefördert.

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