Nach § 1631 Abs. 2 BGB hat jedes Kind ein Recht auf gewaltfreie
Erziehung, körperliche Bestrafungen, seelische Verletzungen und andere
entwürdigende Maßnahmen sind unzulässig. Aus dieser Gesetzesformulierung
entsteht für die Erwachsenen unmissverständlich der Auftrag, den
Kindern mit dem nötigen Respekt zu begegnen.
Diese Verpflichtung
besteht für alle Erwachsenen, unabhängig vom Verhältnis, das sie zu den
Kindern haben, auch für Eltern und Tagesmütter/-Väter.
Als Erbringer von Leistungen haben Sie als Tagesmutter/ -Vater nach dem § 8a SGB VIII einen besonderen Schutzauftrag. Stellen Sie Anzeichen einer Kindeswohlgefährdung (Vernachlässigung, Misshandlung, Missbrauch usw.) fest, sollen Sie eine „insoweit erfahrene Fachkraft“ zu Rate ziehen. Fachkräfte finden Sie hier bei uns im Jugendamt. Selbstverständlich dürfen Sie sich auch jederzeit vertrauensvoll an Ihre Fachberatung in der Kindertagspflege wenden.