Was müssen Sie tun?

  • fordern Sie zunächst beim Jugendamt ein Formular „Bewerbung als Tagespflegeperson und Antrag auf Pflegeerlaubnis nach § 43 SGB VIII“ an. Alternativ können Sie auch den im Download Bereich zur Verfügung gestellten Bogen herunterladen. Füllen Sie den Bogen bitte handschriftlich aus und senden ihn zurück.)

  • Nach Überprüfung der Bewerbungsunterlagen werden wir Sie zu einem persönlichen Eignungsgespräch einladen.

  • Das Wohl der Kinder steht an oberster Stelle. Der Gesetzgeber schreibt nach § 72a SGB VIII das Vorlegen eines erweiterten polizeilichen Führungszeugnisses vor. Im Anschluss an das Eignungsgespräch erhalten Sie von uns einen Antrag für das polizeiliche Führungszeugnis.

  • Außerdem erhalten sie einen Vordruck für Ihren Hausarzt, in dem wir nach Ihrer gesundheitlichen Eignung fragen.

  • Um ihre Eignung als Tagesmutter/-Vater nachzuweisen, müssen Sie über vertiefte Kenntnisse hinsichtlich der Anforderungen der Kindertagespflege verfügen.Diese erwerben Sie in einem Qualifizierungskurs für Kindertagespflegepersonen.

  • Der Qualifizierungskurs wird in Kooperation mit anderen Jungendämtern und mit verschiedenen Bildungsträgern angeboten. Den Termin für den nächsten Kurs können Sie im Jugendamt erfragen. Der Kurs richtet sich nach dem sogenannten „Kompetenzorientierten Qualifizierungshandbuch Kindertagespflege (QHB)“, das eine Qualifizierung im Umfang von mindestens 260 bzw. Stunden vorsieht. Im Landkreis Bad Dürkheim umfasst der Kurs aktuell 300 Stunden. Nach 160 Stunden und bestandener Zwischenprüfung erhalten Sie eine Pflegeerlaubnis. Die Anzahl der möglichen Kinder in Betreuung ist in dieser Pflegeerlaubnis jedoch auf 2 Kinder beschränkt und wird noch einmal verändert, wenn Sie den Kurs abgeschlossen haben.  

  • Eine richtige Versorgung des Kindes in Notfällen ist von großer Bedeutung, daher ist die Teilnahme an einem Kurs in Erster Hilfe bei Säuglingen und Kleinkindern verpflichtend. Begleitend zum Qualifizierungskurs bieten wir einen Erst-Helfer-Kurs durch einen zertifizierten Anbieter an. Der Kurs muss alle 2 Jahre erneuert werden.

  • Das Kreisjugendamt organisiert im Abstand von zwei Jahren in Kooperation mit einem zugelassenen Anbieter den Erst-Helfer-Kurs regelmäßig. Die Kindertagespflegemütter/väter müssen eigenverantwortlich für die regelmäßige Auffrischung zu sorgen.

  • Schon vor dem Beginn des Qualifizierungskurses, spätestens jedoch während des Kurses, bevor sie das erste Kind betreuen, wird der/die zuständigen Mitarbeiter(in) des Jugendamtes mit Ihnen einen Termin zu einem Hausbesuch vereinbaren. Bei einem Hausbesuch stehen wir Ihnen helfend zur Seite und beraten Sie hinsichtlich der zur Verfügung stehenden Räumlichkeiten, zeigen Ihnen mögliche Unfallquellen auf, geben Ihnen Vorschläge zur Gefahrenbeseitigung und legen den Umfang bzw. die Anzahl der zu betreuenden Kinder fest.

    Gibt es beim Hausbesuch keine Beanstandungen, ist die persönliche Eignung durch alle Kriterien erfüllt und der Qualifizierungskurs abgeschlossen, teilen wir Ihnen schriftlich die Erlaubnis zur Kindertagespflege nach § 43 SGB VIII mit.

  • Eine Kinderbetreuung  im Haushalt der Eltern bedarf keiner Pflegeerlaubnis. Doch Personen, die als „Kinderfrau/-mann“ (Bezeichnung für Personen, die direkt im elterlichen Haushalt die Kinder betreuen) arbeiten wollen, müssen ebenfalls die Eignungsprüfung durchlaufen und den Qualifizierungskurs abschließen.



Landkreis Bad Dükheim
 
 

Das Programm wird vom Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) und dem Europäischen Sozialfonds der Europäischen Union gefördert.

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