Der Landkreis Bad Dürkheim hat in der „Satzung des Landkreises Bad Dürkheim für die Kindertagespflege nach § 23 SGB VIII i.V.m. § 90 SGB VIII“ das Verfahren im Ablauf der Antragstellung auf Förderleistung und Beauftragung Ihrer Tagespflegeperson geregelt.
Reichen Sie bitte als ersten Schritt Ihren Förderantrag mit den notwendigen Nachweisen zu Ihrem Einkommen ein. Bei der Betreuung von Kindern unter einem Jahr oder Randzeitenbetreuung benötigen wir auch Nachweise Ihres Arbeitgebers zu Ihrer Berufstätigkeit bzw. Ihren Arbeitszeiten. Sie erhalten dann einen Bescheid, in welchem der Kostenbeitrag festgesetzt wird.
Sollten Sie bereits eine Tagesmutter für Ihr Kind gewählt haben, können Sie uns zusammen mit dem Förderantrag die Betreuungsvereinbarung zusenden. Verwenden Sie bitte das angefügte Formular. Senden Sie uns die Vereinbarung in doppelter Ausfertigung auf dem Postweg oder einfach als PDF im Anhang einer E-Mail.
Seit dem 01. Januar 2005 ist das
Gesetz zum qualitätsorientierten und bedarfsgerechten Ausbau der
Tagesbetreuung für Kinder (TAG) in Kraft.
Dieses regelt bundesweit unter anderem, dass „Personen über vertiefte Kenntnisse hinsichtlich der Anforderungen der Kindertagespflege verfügen sollen, die sie in qualifizierten Lehrgängen erworben oder in anderer Weise nachgewiesen haben.“ mehr ...
Als zuständiges Jugendamt unterstützen wir Sie bei der Suche nach einer passenden Tagesmutter oder einem Tagesvater.
Als zuständiges Jugendamt sind wir bemüht, nach § 23 Abs. 4 SGB VIII
eine passgenaue Betreuung für ihr Kind zu vermitteln. Dies bedeutet in
einem ersten Schritt, Ihren Bedarf als Erziehungsberechtigte und die
Bedürfnisse Ihres Kindes zu ermitteln, unter Berücksichtigung aller vor
Ort verfügbaren Angebote.
Ist die Wahl der Betreuungsform dann auf die Kindertagespflege gefallen, sind wir bestrebt ein Kindertagespflegeverhältnis zu schaffen, welches sowohl dem Kindeswohl als auch Ihrem Willen als Eltern und den Ressourcen der Tagespflegeperson gerecht wird. mehr ...
Als Eltern müssen Sie selbst beurteilen, ob eine Tagesmutter / ein Tagesvater Ihren Erwartungen gerecht werden kann. Bei der Auswahl gibt es einige Aspekte zu beachten:
Es ist wichtig, dass Sie sich auf die zunächst fremden Tagesmütter/-Väter, die ihr Kind betreuen, verlassen können. Zuverlässigkeit, Geborgenheit und eine kindgerechte und saubere Umgebung sollten zum Wohle Ihres Kindes selbstverständlich sein. mehr ...
Seit dem 01. März 2020 ist das Masernschutzgesetz in Kraft. Das Gesetz hat auch Auswirkungen auf die Kindertagespflege. Jedes Kind, welches das erste Lebensjahr erreicht hat, benötigt für die Aufnahme in die Kindertagespflegebetreuung den Nachweis der Masernschutzimpfung nach den Empfehlungen der STIKO.
Der Nachweis muss im Original durch die Sorgeberechtigten dem Jugendamt vorgelegt werden - so will es der Gesetzgeber.
Sie haben die Möglichkeit nach Terminvereinbarung das Impfbuch Ihres Kindes im Kreisjugendamt vorzulegen. Alternativ können Sie das von uns vorgefertigte Arztattest Ihrem Antrag auf Förderleistung als Original anfügen. Das Attest finden Sie hier.